Bedingungen und hygienische Bestimmungen für den Eiswagenverleih

1) Der Kunde ist während der Veranstaltung selbst für die Einhaltung der Hygienevorschriften verantwortlich.

2) Restmengen können wegen lebensmittelrechtlicher Bestimmungen nicht zurückgenommen werden.

3) Das Eis ist für den Verzehr am selbigen Tag bestimmt. Restmengen dürfen nicht wieder eingefroren werden.

4) Der Kunde trägt ab Übernahme die Gefahr für den geliehenen Eiswagen und somit die Haftung für dadurch entstehende Schäden an fremden Personen oder Sachen sowie an den geliehenen Gegenständen selbst.

5) Der Eiswagen ist in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Aus Sicherheitsgründen sollen die Glasbehälter ungespült zurückgegeben werden.

6) Bei Übernahme des Eiswagens wird der Rechnungsbetrag fällig.

7) Die Kaution beträgt 250 €. Sie ist ebenfalls bei Übernahme des Eiswagens fällig.